- Fremdkapital
- Kreditkapital, Schulden. 1. Begriff: Bezeichnung für die in der ⇡ Bilanz ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und ⇡ Rückstellungen mit Verbindlichkeitencharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind.- Gegensatz: ⇡ Eigenkapital.- 2. Ausweis: a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben ihr F. gesondert auszuweisen und hinreichend (Mindestgliederung „Verbindlichkeiten“ und „Rückstellungen“) aufzugliedern (§ 247 I HGB).- b) Für Kapitalgesellschaften besteht eine detaillierte Aufgliederungspflicht (§ 266 III HGB).- Vgl. auch ⇡ Verbindlichkeiten, ⇡ Verbindlichkeitenspiegel.- 3. Wirtschaftliche Bedeutung: F. dient der ⇡ Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der F.-Geber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger (vgl. jedoch Wandelschuldverschreibungen), der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das F. wird der Unternehmung durch den F.-Geber langfristig (⇡ Anleihen, ⇡ Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus dem Umsatzprozess (z.B. Verpflichtungen aus ⇡ Ertragsteuern, Provisionsverpflichtungen u.Ä.).- Zur Substitution von F. durch Leihe oder Miete von Sachwerten vgl. ⇡ Leasing.- 4. Beurteilung: ⇡ Fremdfinanzierung, ⇡ Finanzierungsgrundsätze, ⇡ Finanzierungsregeln– (5.) Steuerliche Behandlung: ⇡ Schulden.
Lexikon der Economics. 2013.