Fremdkapital

Fremdkapital
Kreditkapital, Schulden. 1. Begriff: Bezeichnung für die in der  Bilanz ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und  Rückstellungen mit Verbindlichkeitencharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind.
- Gegensatz:  Eigenkapital.
- 2. Ausweis: a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben ihr F. gesondert auszuweisen und hinreichend (Mindestgliederung „Verbindlichkeiten“ und „Rückstellungen“) aufzugliedern (§ 247 I HGB).
- b) Für Kapitalgesellschaften besteht eine detaillierte Aufgliederungspflicht (§ 266 III HGB).
- Vgl. auch  Verbindlichkeiten,  Verbindlichkeitenspiegel.
- 3. Wirtschaftliche Bedeutung: F. dient der  Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der F.-Geber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger (vgl. jedoch Wandelschuldverschreibungen), der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das F. wird der Unternehmung durch den F.-Geber langfristig ( Anleihen,  Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus dem Umsatzprozess (z.B. Verpflichtungen aus  Ertragsteuern, Provisionsverpflichtungen u.Ä.).
- Zur Substitution von F. durch Leihe oder Miete von Sachwerten vgl.  Leasing.
- 4. Beurteilung:  Fremdfinanzierung,  Finanzierungsgrundsätze,  Finanzierungsregeln 
– (5.) Steuerliche Behandlung:  Schulden.

Lexikon der Economics. 2013.

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